Auftraggeber zu bautechnischen Nachweisen

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Sie definieren, wer als Auftraggeber für bautechnische Nachweise infrage kommt und legen hier den Standard je Fachverfahren fest.

Wenn der Schalter für Auftraggeber für die zu prüfenden Unterlagen in der Optionsverwaltung auf Ja steht, können Sie hier Bauherr oder Behörde als Standard-Auftraggeber definieren.

 

Standardbelegung für Auftraggeber festlegen

  1. Wählen Sie das Fachverfahren.
    Es werden zwei mögliche Auftraggeber aufgelistet (Bauherr und Behörde), deren Bezeichnung Sie jedoch ändern können.

  2. Stellen Sie über den Schalter in der Spalte Standard ein, welcher der beiden Auftraggeber im Vorgang standardmäßig für einen Prüfauftrag vorbelegt sein soll.

  3. Klicken Sie Speichern .
    Die Standards sind festgelegt.

 

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